KFW Förderung

Anträge auf KfW-Förderung des Einbruchschutzes können weiter gestellt werden

 

Der Bund hat für 2017 wieder Fördermittel zur Verfügung gestellt und die sogar in wesentlich höherem Umfang als noch in 2016. Bürger können bei der KfW den Investitionszuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen im Rahmen des Programms 455 „Altersgerecht Umbauen“ beantragen.

 

Um das Verfahren der Antragstellung zu optimieren und zu vereinfachen, werden Anträge für Einbruch­schutzmaßnahmen ab sofort über das neue Zuschussportal der KfW gestellt: http://www.kfw.de/zuschussportal. Hierbei handelt es sich um ein Online-Portal, in dem Zuschüsse für KfW-Produkte online beantragt werden können. Sämtliche Unterlagen des Antragstellers sowie Dokumente der KfW (Zusage und weitere Vertragsdokumente) werden hier zur Verfügung gestellt. Zur Nutzung des Portals ist eine kurze Registrierung notwendig. Erläuterungen zur Nutzung gibt es unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Zuschussportal/.

 

Detaillierte Informationen zur KfW-Förderung und Links zum KfW-Zuschussportal finden Sie unter www.kfw.de/einbruchschutz sowie www.kfw.de/455.

 

- Mindestinvestitionssumme sinkt auf 500 EUR

 

- Zuschüsse ab 50 EUR bis maximal 1.600 EUR möglich

 

Ab 15.09.2017 Staffelung der Zuschussbeträge:

 

Für die ersten 1.000 Euro Ihrer Investitions­kosten für Einbruch­schutz­maßnahmen erhalten Sie einen Zuschuss von 20 %. Auf jeden weiteren Euro 10 %.